Fischkauf
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Bedürfnisse der von Ihnen gewünschten Fischart(en). Ungeeignete Artenzusammensetzungen verursachen Stress bei Fischen und Fischhaltenden. Seien Sie deshalb kritisch bei der Zusammensetzung der Arten oder beginnen Sie mit einem Artaquarium, also mit einem Aquarium, in dem Sie nur eine Fischart pflegen.
Im Fachhandel und im Internet werden immer wieder Fische und Aquarien angeboten, die bezüglich Tierwohl problematisch sind. Insbesondere bei sehr kleinen Aquarien muss darauf geachtet werden, dass mit dem Fischbesatz nicht die Mindestmasse der Tierschutzverordnung unterschritten werden. Wer seine Fische in einem zu kleinen Aquarium hält - auch wenn dies aus Unkenntnis geschehen ist -, verstösst gegen das Gesetz.
Fachhandel
Die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht wird eingehalten: Es sind die vollständigen Aquarienmasse (Länge × Breite × Höhe, vollständige Angaben bei unterschiedlichen Höhenmassen) und Angaben zum nutzbaren Volumen angeschrieben.
Die Anbietenden führen grosszügige Aquarien im Angebot und empfehlen diese auch in der Beratung.
Die Anbietenden weisen schriftlich oder mündlich auf die gesetzlichen Vorschriften hin und empfehlen Haltungsbedingungen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich übertreffen.
Kein Angebot von Aquarien und Einrichtungen, die nicht tiergerecht bzw. verboten sind (z.B. runde Aquarien).
Käuferin oder Käufer können sich kompetent beraten lassen. Sie werden über die Bedürfnisse der jeweiligen Fischart informiert und bei der Vergesellschaftung verschiedener Arten auf Unverträglichkeiten hingewiesen.
Käuferin oder Käufer werden kompetent über die notwendige Aquarientechnik, die korrekte Anwendung und den Betrieb der technischen Hilfsmittel und den Unterhalt des Aquariums beraten und informiert.
Internetplattformen
Bei Aquarienbauern und Onlineshops ohne Verkaufslokalitäten sollte die Website vollständige Kontaktangaben von Betreiberin oder Betreiber (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) enthalten.
Kontaktdaten zu Verkäuferin oder Verkäufer (Firma, Name, Telefonnummer, Adresse) sind vorhanden oder werden auf Anfrage vollständig bekannt gegeben.
Vollständige Aquarienmasse (Länge × Breite × Höhe) und Angaben zum nutzbaren Volumen sind vorhanden oder werden auf Anfrage umgehend geliefert.
Informationen zum Gebrauchszustand des Aquariums und des Zubehörs sind vorhanden (neu, neuwertig, gebraucht, allfällige Defekte und Kratzer).
Kein Angebot von Aquarien und Einrichtungen, die nicht tiergerecht bzw. verboten sind (z.B. runde Aquarien).
Verkäuferin oder Verkäufer informieren über die Anforderungen und Bedürfnisse der Fische.
Gesetzgebung
Der Gesetzgeber schreibt vor, wie Fische gehalten werden müssen. Es gelten die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes von 2005 und der Tierschutzverordnung von 2008. Bei den gesetzlichen Vorschriften handelt es sich allerdings nur um das absolute Minimum, das auf einem gesellschaftspolitischen Kompromiss beruht. Damit Ihre Tiere ihr natürliches Verhalten zeigen können, sollten Sie ihnen grössere und abwechslungsreichere Aquarien bieten als vorgeschrieben. Fischhaltende sind verpflichtet, für das Wohl der Fische zu sorgen und sie tiergerecht zu halten.
Aquarien müssen den Mindestanforderungen nach Anhang 2 Tabelle 8 «Mindestanforderungen für das Halten von Fischen zu Zierzwecken» der Tierschutzverordnung entsprechen.
Link
Tierschutzverordnung «Mindestanforderungen für das Halten von Fischen zu Zierzwecken»
weiterBroschüre
Broschüre «Aquarienfische – Passende Aquarien, richtige Einrichtung und geeignete Artenwahl»
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